Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Aufenthalte in Gästezimmern - Villa Herbert - Sarl Jali - Andernos Les Bains

 


ARTIKEL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Der Mieter hat unter keinen Umständen Anspruch darauf, nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietdauer in den Räumlichkeiten zu bleiben, es sei denn, der Eigentümer hat dem schriftlich zugestimmt. Änderungen (Streichung, Ergänzung usw.) des Vertragstextes sind ohne die Zustimmung beider Parteien nicht zulässig. Der Eigentümer verpflichtet sich, Informationen jeglicher Art und auf jeglichem Medium, die ihm der Mieter im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt hat, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese letztgenannten Bestimmungen gelten jedoch nicht für Informationsanfragen von Behörden und/oder Gerichten.


ARTIKEL II – BESTÄTIGUNG EINER RESERVIERUNG: Aufenthalte werden nur nach Erhalt einer Anzahlung garantiert, die bei der Ankunft von der Rechnung abgezogen wird.

Anzahlung erforderlich:

-50 % des Gesamtpreises des Aufenthalts. Ihre Reservierung wird nach Eingang einer Anzahlung verbindlich. Mit der Zahlung einer Anzahlung akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufenthalte in Gästezimmern. Ein Aufenthalt in einem Gästezimmer der Villa Herbert setzt in jedem Fall die vollständige Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufenthalte in Gästezimmern voraus.


ARTIKEL III – STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN: Jede Stornierung muss per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder per Brief an den Eigentümer mitgeteilt werden.

Stornierung vor Beginn des Aufenthalts:

-Der Kunde kann seine Reservierung bis zu 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts kostenlos stornieren.

- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung, wenn er seine Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor der Ankunft storniert. Folglich verbleibt die Anzahlung beim Eigentümer.

- Im Falle einer Stornierung 72 Stunden vor dem geplanten Ankunftsdatum ist der Restbetrag des Aufenthalts vollständig vom Kunden zu zahlen.

- Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts und/oder Nichterscheinens, aus welchem Grund auch immer, verbleibt der den Kosten der Unterkunft entsprechende Preis vollständig beim Eigentümer und wird daher dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

-Um Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Stornierung Ihres Aufenthalts zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


ARTIKEL IV – STORNIERUNG DURCH DEN EIGENTÜMER: Wenn der Eigentümer den Aufenthalt vor Beginn des Aufenthalts storniert, muss er seinen Kunden per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail darüber informieren. Unbeschadet etwaiger Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Schadens erhält der Kunde unverzüglich die bereits gezahlten Beträge zurück. Darüber hinaus erhält er eine Entschädigung, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er hätte zahlen müssen, wenn er die Stornierung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen hätte.


ARTIKEL V – ANREISEZEIT: Der Kunde muss am im Reservierungsvertrag angegebenen Tag und zu den unten angegebenen Zeiten anreisen. Die Zimmer stehen ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie nach 20:00 Uhr anreisen möchten.


ARTIKEL VI – ABREISEZEIT: Die Zimmer müssen spätestens um 10:30 Uhr abgeholt werden.


ARTIKEL VII – ZAHLUNG DES RESTBETRAGS FÜR DIE UNTERKUNFT: Der Restbetrag für Ihren Aufenthalt muss während Ihres Aufenthalts bezahlt werden. Alle zusätzlichen Dienstleistungen und Annehmlichkeiten, die in diesem Vertrag nicht erwähnt werden, werden am Ende Ihres Aufenthalts bezahlt.


ARTIKEL VIII – KURTAXE: Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine örtliche Steuer, die der Kunde an den Eigentümer entrichten muss, der sie dann an die Staatskasse abführt.

ARTIKEL IX – ZIMMERWECHSEL: Der Betreiber behält sich das Recht vor, das ursprünglich vom Kunden reservierte Zimmer gegen ein Zimmer gleicher oder höherer Kapazität auszutauschen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat. In diesem Fall bleiben die Kosten der Reservierung unverändert.



ARTIKEL X – HAUSTIERE: sind auf Anfrage bei der Direktion erlaubt. Nach der Zulassung gelten einige Regeln, z. B. müssen sie sich außerhalb des Grundstücks erleichtern, sie müssen innerhalb des Grundstücks an der Leine geführt werden und dürfen sich nicht im Frühstücksraum oder rund um den Swimmingpool im Garten aufhalten. Sollte ein Tier die Ruhe unserer Gäste stören, bitten wir Sie, Ihren Aufenthalt auf eigene Kosten zu verkürzen. Dies bedeutet, dass der angebrochene Aufenthalt fällig ist und Sie auch bei vorzeitiger Abreise den vollen Betrag bezahlen müssen. Sollte das Tier im Zimmer oder in den Gemeinschaftsräumen Schäden verursachen, müssen Sie dafür eine finanzielle Entschädigung zahlen.


Artikel XI – Schwimmbad und Spa

Die Nutzung des Familienbades erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Familienpool ist saisonal (in der Regel von April bis November) bei schönem Wetter morgens von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Minderjährigen Kindern ohne Begleitung eines Elternteils ist der Zutritt zum Poolbereich nicht gestattet.

Die Eigentümer weisen ihre Gäste darauf hin, dass der Pool nicht beaufsichtigt wird. Die Nutzung ist den Eigentümern, ihren Familienmitgliedern und den Gästen der Gästezimmer vorbehalten.

Die Nutzung des Pools durch Kinder erfolgt unter der Aufsicht und alleinigen Verantwortung der Eltern. Rennen, Springen und Tauchen sind verboten, um das Wohlbefinden unserer Gäste nicht zu stören und vor allem zu Ihrer eigenen Sicherheit. Die Eigentümer lehnen jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Ertrinkens ab.

Allen Benutzern des Schwimmbads wird empfohlen, für Verteidigung und Rückgriff eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Zugang zum Spa ist im Winter unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln kostenlos. An Wartungstagen ist der Zugang nicht möglich.


Die Poolbenutzer verpflichten sich, vor dem Schwimmen zu duschen, einen ausschließlich zum Schwimmen vorgesehenen Badeanzug zu verwenden, eigene Badetücher zu benutzen (Zimmerhandtücher sind nicht für die Verwendung außerhalb der Zimmer vorgesehen) und keine Speisen oder Getränke in den Pool mitzubringen.




ARTIKEL XII – LEBENSART: Alle Gäste sind verpflichtet, eine bestimmte Lebensart einzuhalten, um die Ruhe des Anwesens und den Komfort ihrer Gäste zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Gäste gebeten, in den Zimmern nicht zu rauchen. Der Gast verpflichtet sich, die in den Zimmern und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Nutzungshinweise zu beachten. Der Gast verpflichtet sich, die Zimmer am Ende seines Aufenthalts in einwandfreiem Zustand zurückzugeben und eventuelle Schäden, für die er verantwortlich ist, zu melden und die finanzielle Verantwortung dafür zu übernehmen. Kinder, die in der Villa Herbert übernachten, unterliegen der alleinigen und vollständigen Verantwortung ihrer Eltern. Der Zugang zum Anwesen und zum Swimmingpool ist ausschließlich Gästen der Villa Herbert vorbehalten.






ARTIKEL XIII – Diese Verkaufsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die Annahme und Einhaltung dieser Verkaufsbedingungen gilt mit der Bezahlung der Anzahlung, in jedem Fall jedoch mit Beginn des Aufenthaltes im Gästezimmer, als erfolgt.




ARTIKEL XV – VERSICHERUNG: Der Mieter ist verpflichtet, die ihm anvertrauten oder gemieteten Räumlichkeiten zu versichern. Er muss daher prüfen, ob sein Hauptwohnsitzvertrag eine Urlaubsverlängerung (Ferienwohnung) vorsieht. Andernfalls muss er sich an seine Versicherungsgesellschaft wenden und eine Verlängerung der Garantie beantragen oder einen speziellen Vertrag unter der Klausel „Urlaub"" abschließen. Beim Betreten der Räumlichkeiten wird eine Versicherungsbescheinigung oder, falls nicht, eine eidesstattliche Erklärung verlangt.


ARTIKEL XIV - Gemäß dem Gesetz vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht auf Zugriff und Berichtigung der Sie betreffenden Daten. Villa Herbert verpflichtet sich, diese nicht zu übermitteln,

Informationen, die Sie anderen Unternehmen oder Organisationen zur Verfügung gestellt haben.


ARTIKEL XVI – STREITIGKEITEN: Gemäß Artikel L.612.1 des Verbraucherschutzgesetzes können Sie den Mediationsdienst MEDICYS, zu dem wir gehören, kostenlos nutzen:

- elektronisch: www.medicys.fr

-per Post: MEDICYS-73, bd.de Clichy-75009 Paris.

Im Streitfall und in Ermangelung einer gütlichen Einigung sind für alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder Unterbrechung dieses Vertrags ergeben, ausschließlich die Gerichte am Standort der Mietimmobilie zuständig. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich französisches Recht Anwendung.





Gebrauchsanweisungen zur Schwimmbadsicherheit


KEINES DER SCHUTZGERÄTE WIRD JEMALS DIE WACHSAMKEIT VON ERWACHSENEN ERSETZEN: KEINES DIESER GERÄTE IST 100 % UNFEHLBAR.

Die physische Anwesenheit eines verantwortlichen Erwachsenen ist unerlässlich, wenn der Pool geöffnet ist

Dieses Sicherheitstuch ist kein Ersatz für gesunden Menschenverstand oder Eigenverantwortung. Ebenso wenig soll es die Wachsamkeit der Eltern und/oder verantwortlicher Erwachsener ersetzen, die nach wie vor der wichtigste Faktor für den Schutz kleiner Kinder ist.

1) Informationen zu den Gefahren des Ertrinkens:

-Jedes Gewässer stellt eine potenzielle Gefahr für Kinder dar, insbesondere wenn sie sehr jung sind und nicht schwimmen können.

-Warnung: Ein Kind kann in weniger als 3 Minuten in 20 cm tiefem Wasser ertrinken.

2) Informationen zu allgemeinen Präventionsmaßnahmen:

- Eine Sicherheitsvorrichtung ersetzt in keiner Weise die Wachsamkeit verantwortlicher Erwachsener, die eine ständige und aktive Aufsicht ausüben müssen.

- Sie sollten ein Kind niemals allein in ein Schwimmbecken lassen, es dort allein lassen oder es aus den Augen lassen, auch nicht für einige Augenblicke.

- Beim Schwimmen wird dringend empfohlen, dass kleine Kinder mit Schwimmhilfen (angepasste Boje, Schwimmflügel, Schwimmanzüge…)

Die Sicherheit Ihrer Kinder hängt von Ihnen ab! Das Risiko ist am höchsten, wenn Kinder unter fünf Jahren sind. Unfälle passieren nicht nur anderen! Seien Sie darauf vorbereitet!

Überwachen und handeln:

-Kinder müssen ständig und sorgfältig beaufsichtigt werden;

- Benennen Sie einen einzigen Sicherheitsbeauftragten.

- Verstärken Sie die Überwachung, wenn sich mehrere Benutzer im Pool befinden.

- Machen Sie Hals, Arme und Beine nass, bevor Sie ins Wasser gehen.

- Rennen, Tauchen und wilde Spiele rund um den Pool sind zu verbieten;

- Lassen Sie niemals zu, dass ein Kind allein in die Nähe einer Wasserquelle geht.

- Lassen Sie Ihr Kind nie aus den Augen


Damit das Schwimmen weiterhin ein Vergnügen bleibt, sollten Sie wachsam sein und vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

ARTIKEL XVII: Fahrradverleih:

FAHRRADANLEITUNG

Fahrräder stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.


SIE WERDEN DAUERHAFT VON EINEM PROFESSIONELLEN UND JEAN-BERNARD GEWARTET.

DA ES SICH NICHT UM EINE VERMIETUNG HANDELT, MÜSSEN SIE EINIGE INFORMATIONEN WISSEN:

- Bitte gehen Sie sorgfältig damit um, befestigen Sie sie gut und denken Sie daran, wenn Sie Körbe mitnehmen, diese ebenfalls anzubringen oder von den Fahrrädern zu entfernen

- Wenn Sie einen Platten haben oder während Ihrer Fahrt entgleisen, wissen Sie, dass WIR SIE NICHT ABHOLEN WERDEN. Denken Sie daran, insbesondere für längere Fahrten Pannenschutzspray mitzunehmen. In ganz Andernos sowie in den anderen Städten des Bassins gibt es Fahrradverleihe, die Ihnen helfen können (Kosten auf Ihre Kosten).